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Allgemeine Geschäftsbedingungen der romana garden GmbH

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen informieren über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte nehme dir Zeit und lese die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir dir zur Beantwortung gerne zur Verfügung.

 

1. Grundlegende Bestimmungen

  • (1.1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Reiseanbieter romana garden GmbH und dem Kunden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden widersprochen.

  • (1.2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

 

2. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

  • (2.1) Der Reisevertrag kommt mit der Anmeldung via Webseite oder Instagram des Kunden durch romana garden zustande. romana garden bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder als E-Mail-Anhang) direkt nach der Anmeldung des Kunden.

  • (2.2) Das Mindestalter für Kunden beträgt (vollendete) 18 Jahre.

3. Leistungen

  • (3.1) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von romana garden in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.

  • (3.2) Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

  • (3.3) Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.

  • (3.4) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die romana garden ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

4. Bezahlung

  • (4.1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30 Prozent des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig (bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist: der Gesamtreisepreis), sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

  • (4.2) Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist romanagarden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann romana garden den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 oder 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

  • (4.3) Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziffer 6.2) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 7.1) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

5. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

  • (5.1) romana garden behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. angemessene Routenänderungen aus Sicherheits- oder Witterungsgründen). romana garden hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

  • (5.2) Guides und Expeditionsleiter verfügen gemeinschaftlich über einen großen Erfahrungsschatz, um einen sicheren Ablauf der Reise zu gewährleisten. Ihren Anweisungen ist jederzeit und in vollem Umfang Folge zu leisten. Grob fahrlässiges oder leichtsinniges Verhalten während der Reise kann zum Ausschluss führen. In solch einem Extremfall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistungen.

6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung

  • (6.1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber romana garden zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären (z.B. per E-Mail)

  • (6.2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann romana garden vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat romana garden die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von romana garden und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
    – Rücktritt länger als 120 Tage vor Reisebeginn: 50% der Gesamtkosten
    – Rücktritt 120 Tage vor Reisebeginn: 80% der Gesamtkosten
    – Rücktritt 90 Tage vor Reisebeginn: 100% der Gesamtkosten.
    Als Reisebeginn wird das genannte Datum des Reisebeginns auf der Webseite angesehen.

  • (6.3) Im Falle höherer Gewalt, wie beispielsweise einem Tsunami oder einem Bürgerkrieg, welcher die Durchführung der Reise unmöglich macht, erstattet romana garden den geleisteten Betrag zurück.

7. Umbuchungen, Ersatzpersonen

  • (7.1) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie romana garden nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. romana garden kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber romana garden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. romana garden darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Reiseversicherungen

  • (8.1) Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
    – Reiserücktrittkostenversicherung,
    – Reisegepäckversicherung,
    – Reiseabbruchversicherung,
    – Reiseunfallversicherung,
    – Auslandsreisekrankenversicherung inkl. der Rückführungskosten durch Unfall, Krankheit oder Tod

  • (8.2) Jeder Teilnehmer einer Reise muss über eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportgarantie verfügen, um mögliche Kosten für Krankenversorgung, Bergung und Rückführung abzudecken. Sollte ein Kunde sich dagegen entscheiden, ist romana garden GmbH in jedem Fall von Schadenersatzforderungen freizustellen. Wir empfehlen allen Teilnehmern einer Reise eine sorgfältige eigenverantwortliche Vorbereitung auf die bevorstehenden Herausforderungen. Dazu gehört die Recherche der Sicherheits- und Einreisebestimmungen für das Zielland, die Festlegung von Verhaltensregeln für Ausnahme- und Gefahrensituationen sowie die Sicherstellung der eigenen körperlichen Fitness.

9. Rücktritt und Kündigung durch Roman Garden

  • (9.1) romana garden kann bis 30 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.

  • (9.2) romana garden kann ohne Frist zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

  • (9.3) romana garden kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn romana garden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. romana garden hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

  • (9.4) Tritt romana garden nach 9.1 oder 9.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet. Der Anbieter übernimmt keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Anbieters erworben hat.

  • (9.5) Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch den Anbieter diesem gegenüber geltend zu machen. Andernfalls erhält er unverzüglich die auf den Reisepreis geleistete Anzahlung zurück.

10. Bildrechte

Fotos und Videos aus dem Retreat  werden für Werbezwecke veröffentlicht.

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